Vorbemerkung
Alpstay.kross.travel ist das Buchungsportal für Ferienunterkünfte von Fewo Service Südtirol OHG des Gregor Schaller. Fewo Service Südtirol wirkt je nach Unterkunft als Vermieter, Vermittler und Dienstleister. Eine vom Gast veranlasste und von Fewo Service Südtirol angenommene Buchung begründet zwischen beiden einen Mietvertrag für touristische Zwecke.
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Mietvertrag zwischen Gast und Fewo Service Südtirol.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Unterkunft, sowie deren Nutzung, zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fewo Service Südtirol.
Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vereinbarung
Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende schriftliche Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme zustande.
Vertragspartner sind Fewo Service Südtirol und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er Fewo Service Südtirol gegenüber.
Fewo Service Südtirol haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
Leistungen
Fewo Service Südtirol ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Unterkunft bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sollte Fewo Service Südtirol aufgrund unvorhergesehener Ereignisse oder höherer Gewalt die gebuchte Unterkunft nicht zur Verfügung stellen können, ist sie bemüht dem Gast eine alternative Unterkunft anzubieten und ihn unverzüglich darüber zu informieren.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Unterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, geltenden bzw. vereinbarten Preise der Fewo Service Südtirol zu zahlen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Anreise und Abreise
Anreise ist in der Regel ab 15 Uhr möglich. Den Schlüssel kann der Gast aus einer Schlüsselbox nahe der Unterkunft entnehmen. Der aktuelle Code zur Schlüsselbox wird dem Gast kurz vor der Anreise mitgeteilt, insofern er Fewo Service Südtirol die buchungsrelevanten Daten übermittelt hat.
Die Abreise muss bis 10 Uhr erfolgen. Einen Schlüssel lässt der Gast in der Unterkunft zurück und zieht die Türen hinter sich zu, den zweiten Schlüssel legt der Gast zurück in die Schlüsselbox.
Sollte der Gast die Unterkunft ohne vorherige Absprache nicht bis 10 Uhr verlassen, behält Fewo Service Südtirol es sich vor, die Miete für den Folgetag einzufordern, auch wenn der Gast noch am selben Tag abreist.
Buchung und Zahlung
Nach der Buchung einer Unterkunft über Alpstay erhält der Gast eine Reservierungsbestätigung via E-Mail.
Der Gast muss eine Anzahlung von 35% des Gesamtbetrags (bzw. den kompletten Gesamtbetrag, im Fall, dass seine Anreise innerhalb von 14 Tagen nach Buchung erfolgt) leisten.
Die Zahlung kann erfolgen durch:
Banküberweisung: die Reservierungsbestätigung enthält die Aufforderung zur Anzahlung von 35% des Gesamtbetrags sowie die Bankverbindung. Es wird darum gebeten, die Anzahlung per Banküberweisung innerhalb von 3 Tagen zu tätigen. Wird innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung kein Geldeingang festgestellt, wird die Reservierung automatisch zu den angegebenen Bedingungen storniert.
Paypal / Stripe (Master, VISA, American Express): die Reservierungsbestätigung enthält die Bestätigung der Anzahlung über 35% der Gesamtsumme
Sobald die Anzahlung auf dem Konto von Fewo Service Südtirol eingegangen ist, erhält der Gast eine Buchungsbestätigung via E-Mail, mit der Aufforderung, eine Kopie seines, sowie aller Mitreisenden, Reisepasses oder Personalausweises zu schicken, sowie die Handynummer unter der der Gast während seines Aufenthalts erreichbar ist.
Ortstaxe
Die Gemeinden Südtirols erheben pro Gast ab 14 Jahren pro Nacht eine Ortstaxe. Die Höhe der Ortstaxe variiert je nach Gemeinde.
Diese Steuer ist vom Gast an Fewo Service Südtirol zu leisten, welcher ihn dann für den Beherbergungsbetrieb an die Gemeinde weiterleitet. Die Ortstaxe ist von der Mehrwertsteuer befreit. In der Gemeinde ansässige Personen sind von der Ortstaxe befreit (wir bitten um die Übermittlung eines Nachweises der Ansässigkeit).
Stornierungsbedingungen
Bis 30 Tage vor Anreise: kostenlos stornierbar
14-29 Tage vor Anreise: 50 % der Gesamtsumme
0-14 Tage vor Anreise oder Nicht-Anreise: 100% der Übernachtungssumme
Die Endreinigungsgebühr wird bei einer Stornierung nicht berechnet.
Jede Stornierung des Gastes muss schriftlich mitgeteilt werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung von Fewo Service Südtirol. Erfolgt die Stornierung bis 30 Tage vor Anreise, werden alle bereits getätigten Anzahlungen dem Gast zurückerstattet.
Reklamationen
Reklamationen sind unverzüglich vom Gast gegenüber Fewo Service Südtirol anzusprechen (telefonisch oder via Mail). Fewo Service Südtirol wird der Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens aber innerhalb von 24h, nachgehen und das Problem bei Möglichkeit innerhalb dieser Zeitspanne beheben. Danach hat der Gast Anspruch auf eine Mietminderung. Bei verzögerter Reklamation verwirkt der Anspruch auf Wandlung und Minderung.
Verlust eines Schlüssel
Der Verlust eines Schlüssel muss unverzüglich an Fewo Service Südtirol gemeldet werden.
Jeder einzelne verlorene Schlüssel kostet 50 €. Das Bringen eines Ersatzschlüssel kostet bis 20 Uhr 20 €, danach 50 €.
Schließt sich ein Mieter aus der Unterkunft aus, ist es ihm nicht erlaubt, eigenmächtig einen Schlüsseldienst zu beauftragen. Er muss zuerst Fewo Service Südtirol kontaktieren. Eventuell anfallende Kosten für die Öffnung und die Reparatur der Tür trägt der Gast.
Rauchen
Das Rauchen in der Wohnung und im Treppenhaus ist streng verboten. Wenn vorhanden, kann der Gast auf dem Balkon oder der Terrasse rauchen, andernfalls außerhalb des Gebäudes, z.B. auf dem Hof. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Vorschrift erhebt Fewo Service Südtirol eine Gebühr von 200 € und der Mietvertrag für touristische Zwecke erlischt umgehend. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für nicht genutzte Nächte.
Ruhezeiten
Zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens und zwischen 13 Uhr und 15 Uhr müssen die Gäste auf Zimmerlautstärke achten und sich sowohl vor dem Haus als auch im Treppenhaus und in der Wohnung so verhalten, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Vorschrift erheben wir eine Gebühr von 200 € und der Mietvertrag für touristische Zwecke endet umgehend. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für nicht genutzte Nächte.
Gepäck und Wertgegenstände
Wir machen darauf aufmerksam, dass wir für Gepäck und Wertgegenstände keine Haftung übernehmen können. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, die Unterkunft bei Verlassen abzuschließen.
Parkmöglichkeiten
Insofern dem Gast ein Stellplatz auf dem Hof bzw. in der Garage zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt übernimmt Fewo Service Südtirol keine Haftung. Gleiches gilt auch für abgestellte Fahrräder.
Haustiere
Haustiere sind nur dann erlaubt, wenn dies ausdrücklich in der Beschreibung der Unterkunft angegeben ist. Für ein Haustier wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben.
Zutritt zur Unterkunft
Die Mitarbeiter von Fewo Service Südtirol sind jederzeit dazu befugt, die gebuchte Unterkunft zu betreten.
Schadensfall
Ein Schadensfall muss unverzüglich an Fewo Service Südtirol gemeldet werden.
Bei jedweder Beschädigung oder Verschmutzung der Unterkunft, des Gebäudes oder Inventars ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Der Verursacher haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere auch Begleitpersonen und Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Jegliche Schadensansprüche von Fewo Service Südtirol muss der Gast vor Abreise begleichen.
Internetnutzung
Alle Unterkünfte verfügen über einen Zugang zum Internet über ein WLAN-Netzwerk. Die nachstehenden Vereinbarungen regeln dessen Nutzung im Sinne aller Beteiligten:
1. Gestattung der Nutzung des WLAN Internetzuganges
Der Inhaber des Internetzugangs gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes die Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine kostenfreie Serviceleistung und jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt durch die Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt Fewo Service Südtirol keine Haftung.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte, ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt Fewo Service Südtirol und den Eigentümer von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er Fewo Service Südtirol auf diesen Umstand hin.
Kündigung
Bei Verstößen gegen eine der o.g. Regelungen ist Fewo Service Südtirol berechtigt, den Mietvertrag für touristische Zwecke fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtungen bleibt bestehen.
Südtirol Alto Adige Guest Pass
- Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.
- Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
- Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info
Datenschutzhinweis Südtirol Alto Adige Guest Pass
- Zweck
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden an die einheitliche Koordinierungsstelle des Guest Pass übermittelt, um die Erstellung und Benutzung des Guest Pass zu ermöglichen und die damit verbundenen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
- Empfänger
Im Zusammenhang mit der Ausstellung des Guest Pass werden Ihre Daten an das Mobilitätskonsortium mit MwSt.-Nr. 02735170215 übermittelt, das als Gästekartenträger und einheitliche Koordinierungsstelle die Rolle des autonomen Datenverantwortlichen bei der Verarbeitung der übermittelten Daten innehat. Für weitere Informationen über die Verarbeitung, der die Daten unterzogen werden, können Sie eine E-Mail an [email protected] schreiben.
- Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung liegt in Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) der DSGVO.